Die Bundeswehr ist in die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingebunden, dabei sind ihre genauen Aufgaben durch einen verfassungsrechtlichen Auftrag definiert.

Die Unterstützung von Bündnispartnern durch die Bundeswehr sichert die Integrität und politische Handlungsfreiheit dieser Verbündeten. Unter Wahrnehmung der Beistandspflicht Deutschlands unterstützt die Bundeswehr im Falle eines Angriffes auf Bündnispartner den Schutz der Bevölkerung und lebenswichtiger Infrastruktur sowie gegebenenfalls den Kampf gegen den Terrorismus.

Im Rahmen der Landesverteidigung gewährleistet die Bundeswehr den Schutz Deutschlands gegen bedrohliche Entwicklungen der sicherheitspolitischen Lage. Beim Schutz der Bürgerinnen und Bürger und lebenswichtiger Infrastruktur erfüllt die Bundeswehr entsprechend ihren Fähigkeiten jene Aufgaben, welche nicht von den Kräften der inneren Sicherheit bewältigt werden können. Die hierfür nötigen Kräfte und Mittel hält die Bundeswehr bereit bzw. ist diese zeitgerecht wieder aufzustellen in der Lage.

Spezialkräfte der Bundeswehr kommen bei Rettung und Evakuierung zum Einsatz. Dies geschieht grundsätzlich in nationaler Verantwortung, es besteht jedoch die Möglichkeit der Einbeziehung von Verbündeten und Partnern.

Zum Zwecke der Vorbeugung und Nachsorge von Krisen und Konflikten werden Partnerschaft und Kooperation zu Daueraufgaben der Bundeswehr. Sie fördern politische Stabilität und Vertrauensbildung, ermöglichen ein transparentes gemeinsames Handeln und sichern die gleichberechtigte Teilnahme an multinationalen Aktivitäten.

Bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland erbringt die Bundeswehr Hilfeleistungen, so die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, ebenso leistet sie im Ausland Unterstützung bei humanitären Hilfsaktionen oder der Katastrophenhilfe. Die Bundeswehr stützt sich bei der Gewährung von Hilfeleistungen im In- und Ausland auf bereits vorhandene Kräfte, Mittel und Institutionen, kann in ihrem Beitrag zum Wiederaufbau der gesellschaftlichen Ordnung und der Infrastruktur in Krisengebieten jedoch auch eigenständig operieren.

Rolle der Bundeswehr in Afghanistan

Im Vordergrund des Aufgabenspektrums der Bundeswehr stehen auf absehbare Zeit besonders die internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, dazu gehört z.B. der Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Diese Aufgaben prägen die Fähigkeiten, Führung, Verfügbarkeit und Ausrüstung der Bundeswehr maßgeblich, sie bestimmen derzeit deren Struktur. So leistet die Bundeswehr seit Januar 2002 einen ISAF-Einsatz in Afghanistan. Dort trägt sie landesweit, insbesondere jedoch im Nordosten des Landes – auch mit militärischen Mitteln – zum Wiederaufbau und zur Stabilisierung bei, indem sie gegen militante oppositionelle Kräfte vorgeht, die Zentralregierung unterstützt, in vielfältigen Projekten die Lebensbedingungen der Menschen verbessert, die Ausbildung afghanischer Streit- und Polizeikräfte leitet und die medizinische Evakuierung und logistische Versorgung der dort stationierten internationalen Truppen gewährleistet. Zudem unterstützt die Bundeswehr im Rahmen der UNAMA afghanische Institutionen bei der Etablierung der Menschenrechte, der Gleichberechtigung und der Rechtsstaatlichkeit.